- Tageskarte ( 8.50 € )
- 2 Angelruten
Gewässerstrecken:
Dortmund-Ems-Kanal: von km 1,44 bis km 122 (Landesgrenze NRW)
(ausgenommen sind die Dortmunder Stadthäfen, die Alte Fahrt von km 36,225 bis km 37,925 bei Lüdinghausen, die Alte Fahrt Olfen von km 25,5- B235, Südumgehung Olfen- bis km 29,45 - Voßkamp, Yachthafen- und die Zufahrt sowie das Hafenbecken des Bauhofes Bergeshövede von km 108,12 bis km 108,475 linkes Ufer)
Rhein-Herne-Kanal: von km 0,16 bis km 45,60
(ausgenommen sind der Essener Stadthafen [Südseite] km 16,8 bis km 16,9 und die Alte Fahrt von km 42,657 bis km 43,238 bei Henrichenburg)
Wesel-Datteln-Kanal: von km 0,23 bis km 60,20
(ausgenommen ist die Strecke von 37,5 bis km 38,40, Chemiepark Marl, früher "Chemische Werke Hüls"")
Oberhalb der Schleuse Datteln ist am Südufer (Bereich Wasserschutzpolizei, Bunkerservice etc. ) das Angeln ganzjährig nur mit einer Raubfischrute (Spinnfischen) erlaubt (kein Ansitzangeln).
Datteln-Hamm-Kanal: von km 0,00 bis km 47,19
(ausgenommen ist die Strecke im Bereich des öffentlichen Hafens in Hamm von km 33,80 bis 34,88 [Nordseite] und km 32,79 bis km 35,75 [Südseite] ,der Mitteldamm von km 37,0 bis 39,3, die Strecke im Bereich der Marina Ribbrock bei Waltrop von km 1,769 bis 1,969 [Südseite] und das Hafenbecken der Marina Rünthe [Südseite].
Das Angeln gegenüber der Marina Rünthe [Nordseite] ist ganzjährig nur mit einer Raubfischrute gestattet. Ausschilderung beachten!
Stand: 14.02.2023 - alle Angaben ohne Gewähr